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Eignungsgutachten für AusbildungskandidatInnen

Für zukünftige KollegInnen biete ich das verpflichtende Eignungsgutachten an: alle AusbildungskandidatInnen haben laut Psychologengesetz 2013 §7 ein klinisch-psychologisches Eignungsgutachten vorzulegen.

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Ablauf:

Zur Beurteilung der Eignung wird ein exploratives Gespräch geführt und anschließend eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt.

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Dauer:

Je nach Ergebnis der testpsychologischen Untersuchung beträgt die Dauer 1 - 1,5 Stunden.

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Kosten:

Die Kosten betragen € 220 und sind privat zu bezahlen.

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Die Kosten sind als Ausbildungskosten steuerlich absetzbar .

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